Rundbrief

Hier können Sie den entsprechenden Rundbrief nachlesen:


Rundbrief September 2018 zum Teilen und zur Weiterleitung an die werten Volksvertreter in Bayern und in Berlin

An alle Tierschutzfreunde, – Vereine und interessierte BürgerInnen!

Es vergeht keine Woche, ohne dass Tierquäler an den bayerischen Grenzen gestoppt werden, die vorzugsweise aus Osteuropa Hunde ohne die rechtlichen Voraussetzungen ohne Pass, ohne Impfschutz und insbesondere ohne das für Welpen erforderliche Mindestalter von 15 Wochen einführen.

Und was passiert?

Die Tiere kommen wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz bzw. das Tierseuchengesetz in meistens sowieso übervolle Tierheime und die Tierquäler erhalten im Regelfall ein lächerliches Bußgeld von nicht einmal 1000 €, müssen die Unterbringungskosten bezahlen – und dürfen weiterfahren!

Mit diesem Skandal können und wollen wir uns nicht mehr länger abfinden!

Erforderlich ist die Durchführung von so genannten beschleunigten Strafverfahren (Schnellverfahren), in dem die Täter ohne Zeitverlust umgehend bestraft werden.

Voraussetzung hierfür ist, dass eine Straftat und nicht nur ein Bußgelddelikt vorliegt.

Bei einer Straferwartung von bis zu 6 Monaten Haft muss dem Beschuldigten kein Verteidiger beigeordnet werden, die Anklage kann bei einfachen Sachverhalten umgehend erhoben werden, statt der Anhörung von Zeugen (Polizeibeamten/Veterinärbeamte) reicht es, wenn deren Protokolle verlesen werden.

Nach der jetzigen Rechtslage ist ein Verstoß gegen derartige Einfuhrbestimmungen keine Straftat, sondern wird nur mit einem lächerlichen Bußgeld geahndet

Erforderlich ist daher, dass derartige Verstöße gegen die Einfuhrbestimmungen endlich als Straftaten mit einer empfindlichen Mindest-Haftstrafe sanktioniert werden, so dass gegen solche Tierquäler konsequent und sofort vorgegangen werden kann mit der angemessenen Nebenfolge, das den Tätern dann auch das Fahrzeug als Gegenstand ihrer Straftat entzogen werden kann.

Mit deren Erlös könnten dann auch die Unterbringungs- und Verwaltungskosten bezahlt werden.

Sobald sich eine derartige Strafverfolgung in den einschlägigen Kreisen herumgesprochen hat, ist davon auszugehen, dass sich derartige skandalöse Praktiken kurzfristig erheblich reduzieren, wenn die ersten Tierquäler tatsächlich für einige Monate in Haft kommen.

In diesem Sinn fordern wir den bayerischen Landtag hiermit auf, eine entsprechende Gesetzesinitiative über den Bundesrat in Berlin einzubringen, um diesem Treiben kurzfristig ein Ende zu setzen.

Da sich der Bayerische Landtag bisher weigert, den betroffenen Landkreisen wie z.B. dem Landkreis Passau die damit laufend entstehenden Sonder-Mehrkosten zu erstatten, ist dies wohl das Mindeste, was der Landtag den davon betroffenen Tieren schuldet.

Außerdem fordern wir den Deutschen Bundestag auf, die entsprechenden Schritte umgehend zu einer Ergänzung des Tierschutzgesetzes in die Wege zu leiten.
Helfen Sie mit und decken Sie damit Ihre Abgeordneten ein!

Mit tierfreundlichen Grüßen

Reinhard Reisinger,
2. Vorstand Tierschutzverein Bad Griesbach e.V.,
St. Benediktstraße 3,
94167 Tettenweis

Mail: RA-Reisinger@web.de

Created by NavThemes · Powered by WordPress

All rights reserved