Freie Wähler
Hier finden Sie die Stellungnahme der Freien Wähler:
Sehr geehrte Frau Reindl, sehr geehrter Herr Reisinger,
wir bedanken uns für die Übersendung Ihre Frage zur Ahndung von unzulässigen Hundeimporten. Nachstehend finden Sie hierzu die Antwort der FREIEN WÄHLER Bayern.
wir FREIEN WÄHLER sind uns der Problematik des illegalen Welpenhandels an Bayerns, als auch an Deutschlands Grenzen durchaus bewusst. Bereits im September 2016 als auch im Mai 2017 haben wir daher die Anträge „Härtere Strafen bei illegalem Welpenhandel“ und „Härtere Strafen bei illegalem Tier- und Welpenhandel“ in den bayerischen Landtag eingebracht (beide Anträge finden Sie im Anhang). Leider lehnte die CSU beide Anträge ab. Da uns dieses Thema sehr am Herzen liegt, werden wir uns auch weiterhin dafür einsetzen, dass die Gesetze endlich geändert werden und die Missstände so schnell wie möglich behoben werden.
Vielen Dank für Ihr Interesse an den FREIEN WÄHLERN.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Willnhammer
FREIE WÄHLER Bayern
Landesgeschäftsstelle
Giesinger Bahnhofplatz 9, 81539 München
Tel.: +49 89 – 52 03 21 61
Fax: +49 89 – 52 03 21 62
E-Mail: christine.willnhammer@fw-bayern.de
Internet: www.fw-bayern.de
Antrag
der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer, Dr, Hans Jürgen Fahn, Günther Felbinger, Thorsten Glauber, Eva Gottstein, Joachim Hanisch, Johann Häusler, Dr. Leopold Herz, Nikolaus Kraus, Peter Meyer, Alexander Muthmann, Prof. Dr. Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Gabi Schmidt, Dr. Karl Vetter, Jutta Widmann, Benno Zierer und Fraktion (FREIE WÄHLER)
Härtere Strafen bei illegalem Tier- und Welpenhandel
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene für eine härtere Bestrafung vonillegalem Tier- und Welpenhandel einzusetzen und darüber hinaus zu berichten, wie vor allem grenznahe Tierheime in Zukunft bei Funden von illegalen Tiertransporten besser unterstützt werden können.
Begründung:
Im Zuge der nunmehr stattfindenden verstärkten Grenzkontrollen werden vermehrt auch illegale Transporte von Tieren und häufig von Welpen entdeckt. Die Tiere selbst wurden häufig unter tierschutzwidrigen Bedingungen aufgezogen und transportiert. In den meisten Fällen sind die Tiere viel zu jung und geschwächt, zudem auch nicht richtig geimpft und nicht hinreichend sozialisiert.
Die Zahlen belaufen sich in Deutschland auf mehrere Millionen Tiere, die eingeführt werden, um anschließend als Haustiere gehalten zu werden. Bei Reptilien schwankten die Importzahlen etwa zwischen 300 000 und 800 000 Tausend Tieren pro Jahr. Diese Vielzahl an Tieren, hierunter fallen unter anderem verschiedene Vogelarten, Säugetiere oder Reptilien, werden häufig aus der freien Wildbahn entnommen, womit das Überleben einiger Arten unnötig gefährdet wird. Um den illegalen Handel mit den Tieren langfristig effektiv bekämpfen und der Verantwortung aus Art. 20a Grundgesetz gerecht werden zu können, bedarf es einer härteren Bestrafung der Händler. Die bislang in § 18 Abs. 1 Nr. 20 Tierschutzgesetz vorgesehene Ordnungswidrigkeit zeigt insoweit keine hinreichende Abschreckungswirkung. Die Staatsregierung sollte sich daher auf Bundesebene für die Einführung eines Straftatbestands in das Tierschutzgesetz bei illegalem Tierhandel einsetzen.
Darüber hinaus soll die Staatsregierung berichten, ob bzw. wie sie plant Tierheime in Zukunft finanziell zu unterstützen. Häufig müssen bspw. Welpen aus illegalen Transporten aus Gründen des Tierschutzes in bayerischen Tierheimen untergebracht werden, da ein Rücktransport nicht in Frage kommt. Je Welpe fallen Kosten bis zu 22 Euro pro Tag an. Hiervon sind speziell Tierheime in grenznahen Landkreisen betroffen, die dadurch vor enorme finanzielle Herausforderungen gestellt werden.
VorAn – Dokument – ID: 14332 eingereicht von P, F am 27.06.2017 – 12:02 1
FW Status: eingereicht seit 27.06.2017 – 12:02
Antrag
der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Benno Zierer, Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer, Dr. Hans Jürgen Fahn, Günther Felbinger, Thorsten Glauber, Eva Gottstein, Joachim Hanisch, Johann Häusler, Dr. Leopold Herz, Nikolaus Kraus, Peter Meyer, Alexander Muthmann, Prof. Dr. Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Gabi Schmidt, Dr. Karl Vetter, Jutta Widmann und Fraktion (FREIE WÄHLER)
Härtere Strafen bei illegalem Welpenhandel
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene für eine härtere Bestrafung von illegalem Welpenhandel einzusetzen.
Begründung:
Im Zuge der nunmehr stattfindenden verstärkten Grenzkontrollen werden vermehrt auch illegale Transporte von Welpen entdeckt. Die Welpen selbst wurden häufig unter tierschutzwidrigen Bedingungen aufgezogen und transportiert. In den meisten Fällen sind die Tiere viel zu jung und geschwächt, zudem auch nicht richtig geimpft und nicht hinreichend sozialisiert. Als Folge treten häufig Krankheiten und Verhaltensstörungen bei den Welpen auf. Um den illegalen Handel mit den Tieren langfristig effektiv bekämpfen und der Verantwortung aus Art. 20a GG gerecht werden zu können, bedarf es einer härteren Bestrafung der Händler. Die bislang in § 18 Abs. 1 Nr. 20 TierSchG vorgesehene Ordnungswidrigkeit zeigt insoweit keine hinreichende Abschreckungswirkung. Die Staatsregierung sollte sich daher auf Bundesebene für die Einführung eines Straftatbestandes in das Tierschutzgesetz bei illegalem Welpenhandel einsetzen.