CSU
Bitte beachten Sie folgendes Video:
https://www.sat1.de/regional/bayern/videos/haertere-strafen-fuer-welpenschmuggler-clip
Hier finden Sie die außerdem eine schriftliche Stellungnahme der CSU:
Sehr geehrte Frau Reindl, sehr geehrter Herr Reisinger,
gerne übersenden wir Ihnen unsere Antworten auf Ihre Wahlprüfsteine zur Landtagswahl 2018, Sie finden diese im Anhang.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Nochmals herzlichen Dank für Ihr Interesse!
Mit freundlichen Grüßen
Christina Löwinger
Leiterin
CHRISTLICH-SOZIALE UNION
POLITIK UND PARTEIARBEIT
CSU-Landesleitung
Franz Josef Strauß-Haus
Mies-van-der-Rohe-Str. 1
80807 München
Telefon 089/1243-362
Telefax 089/1243-4362
Christina.Loewinger@csu-bayern.de
www.csu.de
Antworten der Christlich-Sozialen Union in Bayern (CSU) auf die Anliegen des Tierschutzvereins Bad Griesbach vom 5. Oktober 2018
Sie eine Bundesratsinitiative des Freistaats Bayern zur Verschärfung des Tierschutzgesetzes, damit die dem Tierschutzgesetz widersprechende Einfuhr von Hunden als Straftat und nicht nur als Ordnungswidrigkeit verfolgt wird?
Die Verantwortung für Tiere als unsere Mitgeschöpfe hat bei uns seit 1998 Verfassungsrang. Die CSU zollt dem Engagement der Tierheime großen Respekt. Der Freistaat steigt künftig selbst in die staatliche Finanzierung der Tierheime ein. Mit einer Million Euro jährlich wollen wir diese finanziell besser unterstützen! Wir honorieren damit die wichtige Arbeit der Tierheime für besonders schutzbedürftige Tiere. Und wir senden ein starkes Signal an die vielen im Tierschutz engagierten Ehrenamtlichen, ohne die viele Tierheime im Freistaat nicht bestehen könnten. Mit dieser Entscheidung heben wir den Tierschutz in Bayern auf ein neues Niveau. Dank der neuen Förderung können die Tierheime in Bayern nun langfristig planen und wichtige Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen anpacken. Mit dem Geld können je nach konkreter Situation Investitionen in die Bausubstanz der Tierheime oder Ausgaben für laufende Kosten zur Verbesserung der Tierschutzsituation vor Ort mitfinanziert werden. Unser Förderkonzept unterstützt außerdem besonders das Bürgerengagement im Bereich des Tierschutzes.
Nach unserer Auffassung erlauben die Strafrahmen der bei Tierschutz- und Artenschutz-verstößen einschlägigen Strafvorschriften eine angemessene Ahndung. Eine Änderung der Strafrahmen sehen wir daher derzeit nicht als erforderlich an.